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Allgemein:
Herzlich Willkommen auf unserer Homepage!
Der Unterhaltungsverband "Tanger" ist ein, auf der Grundlage des § 5, Abs. 2 Vorschaltgesetz zum Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, gegründeter Unterhaltungsverband.
Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG), Bundesgesetzblatt Teil I 1991, Nr. 11 vom 12.02.1991, S. 405 ff, geändert durch das Gesetz vom 15.05.2002 (BGBI. I S.1578).
Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst.