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Aufgaben

Verbandssatzung

Gemäß § 2 der Verbandssatzung hat unser Verband folgende Aufgaben:

1. Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung.

2. Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern.

3. Ausbau einschließlich naturnaher Rückbau von Gewässern

4. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes des Bodens und für die Landschaftspflege.


Die benannten Aufgaben umschreiben das Spannungsfeld zwischen dem Schutz bzw. Forderungen anliegender Nutzer (Hochwasserschutz, Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses) einerseits und dem Gewässer- und Naturschutz (Eingriffsminimierung, naturnahe Gewässerentwicklung) andererseits.

Beiden Belangen - unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte - gerecht zu werden, ist die Abwägungsaufgabe der Unterhaltungsverbände.