Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder, ihrer Stellvertreter sowie des Vorstandsvorsitzenden.
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung des Unternehmens, des Planes und der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik.
Wahl der Schaubeauftragten
Berufung und Abberufung von Vertretern aus dem Kreis der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke als Berufene in die Verbandsversammlung.
Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten